CDU Gleichen

Aufwandsentschädigung für FFW Atemschutzgeräteträger

Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Öffentliche Einrichtungen

Die CDU-Fraktion im Gemeinderat Gleichen beantragt, den einsatzbereiten (tauglichen) Atemschutzgeräteträgern (AGT) der Freiwilligen Feuerwehr ab dem Jahr 2023 eine Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Begründung:
In der aktuellen Satzung zur Aufwandsentschädigung vom 15.12.2021 sind bereits im §7 monatliche Aufwandsentschädigungen für verschiedene Funktionen wie z.B. Jugend- und Gerätewarte festgelegt. Aus Sicht der CDU in Gleichen fehlt in dieser Auflistung die sehr wichtige Aufgabe des Atemschutzgeräteträgers. Während es für viele dieser Funktionen nur eine einmalige Ausbildung und später dann die regelmäßige Anwendung braucht, ist die Ausübung der Funktion des AGTs an besonders viele regelmäßige Sonderregeln geknüpft:
1 jährlicher Durchgang auf der Übungsstrecke, jährlicher Theorie-Schulungsnachweis, mindestens ein Einsatz oder eine örtliche Übung und alle drei Jahre die Eignungsuntersuchung beim Arzt. Das ist in Summe viel Aufwand, der zusätzlich zur einmaligen Ausbildung im Lehrgang dazu kommt. Um zu verhindern, dass den AGTs die Lust an der Aufrechterhaltung der Tauglichkeit vergeht, sollten wir einen Anreiz und Entschädigung für diesen Aufwand anbieten. Fast kein Löscheinsatz ist ohne sie zu bewältigen und sobald es um Inneneinsätze geht, sind sie unerlässlich – insbesondere für die Menschenrettung. Daher ist eine flächendeckende Versorgung mit AGTs enorm wichtig für die Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehr. Wir finden, dieses außerordentlich hohe Engagement sollte mit einer Aufwandsentschädigung ähnlich wertgeschätzt werden, wie wir es mit anderen Funktionen auch tun. Ob eine monatliche Entschädigung hier sinnvoll ist oder sich eher eine jahresbezogene Auszahlung für die tauglichen Atemschutzgeräteträger anbietet, ist in den weiteren Beratungen zu besprechen.

Dietmar Müller
(Fraktionsvorsitzender)