Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Kuhlmann,
während der Sitzung des PUNK-Ausschusses am 07.06.2017 wurde den Ratsfraktionen eine Kopie des Verordnungsentwurfs zum o.g. Landschaftsschutzgebiet mit der Bitte um Mitteilung von möglichen Anregungen oder Bedenken übergeben. Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Gleichen hat folgende Ergänzungs- bzw. Änderungsvorschläge:
1) Innerhalb des ausgewiesenen Gebietes befindet sich der im Eigentum der Gemeinde stehende „Bettenröder Weg“ von der Landesstraße L 568 bis zur Siedlung Bettenrode. Dieser Weg soll im nächsten Jahr grundsaniert werden. Hierbei ist auch an manchen Stellen eine Verbreiterung mit Ausweichbuchten vorgesehen. Weiterhin ist die regelmäßige Unterhaltung des Wegeseitengrabens erforderlich. Ebenso muss die Möglichkeit des späteren Einbaus von Leerrohren oder der Kabel- und Leitungsverlegung möglich sein. Wir regen an, dass unter § 6, Abs. 3, Nr. 1 eingefügt wird:
… des Lichtraumprofils handelt, die Unterhaltung und Reparatur von Wegen, Seitengräben und Überfahrten, das Verlegen von Leitungen und Kabeln,
2) Innerhalb des ausgewiesenen Gebietes befindet sich die Akademie Waldschlösschen mit dem dazugehörigen Parkplatz. Diese Bildungseinrichtung ist für die Gemeinde Gleichen von herausragender Bedeutung. Sie ist nicht nur Arbeitgeber von ca. 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern hat durch das umfangreiche Bildungsangebot und der guten Nachfrage die Gemeinde Gleichen bundesweit bekannt gemacht. Um dieser Einrichtung auch weitere Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten zu geben, regen wir an, dass …der Bereich um das Waldschlösschen und dem angrenzenden Parkplatz großzügig aus dem LSG-Gebiet entlassen wird.
3) Die Gemeinde Gleichen hat entlang des Wendebaches unter Nutzung eines vorhandenen Forstwirtschaftsweges einen Radweg angelegt. Da dieser Weg teilweise sehr dicht am Wendebachufer verläuft, ist die sichere Uferbefestigung von großer Bedeutung. Wir regen an, dass unter § 6, Abs. 3, Nr. 1 eingefügt wird:
… um drohende Uferabbrüche im Bereich des Radweges zu verhindern, ist eine bedarfsgerechte Uferbefestigung mit groben Steinen, gegebenenfalls auch mit Beton zulässig,
4) Der Reinhäuser Wald ist für die Naherholung von besonderer Bedeutung. Viele Spaziergänger nutzen die Erholungsfunktion der Natur. Es fehlen allerdings an den Eingängen zu den Waldwegen entsprechende Parkmöglichkeiten. Wir regen an, dass in Absprache mit den jeweiligen Grundstückseigentümern (in der Regel Forstamt Reinhausen) … Flächen für Parkplätze vorgesehen und diese aus dem LSG-Gebiet entlassen werden.
5) Das geplante LSG-Gebiet „Reinhäuser Wald“ mit 1.226 ha ist nicht nur wegen der vorhandenen wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von besonderer Bedeutung, sondern auch durch die fortwirtschaftliche Nutzung ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die Grundstückseigentümer (Landesforst, Realverbände und Privatbesitzer) nutzen den Wald nachhaltig. Der derzeitige Zustand ist weder durch Auflagen, Verbote und Verordnungen entstanden, sondern durch angepasste und über Generationen geprägte verantwortliche Waldnutzung. Dieses muss auch weiterhin unter Beachtung der besonders schützenswerten Tier- und Pflanzenarten möglich sein. Die Bewirtschaftung eines Waldes ist jedoch nicht statisch, sondern muss sich an veränderte Klimabedingungen und Absatzmärkte, neuere Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung sowie dem Einzug von technisierten Ernteverfahren anpassen können. Wir regen an, dass dieser Text ebenfalls im § 6 (Freistellungen) erwähnt wird.
Die CDU-Gemeinderatsfraktion würde sich freuen, wenn unsere Anregungen und Bedenken in der Stellungnahme der Gemeinde Gleichen an den Landkreis Berücksichtigung finden.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Müller