CDU Gleichen

Durchfahrtsverbotsschild am Kreisel Diemarden

Antrag zur Versetzung an die Gemeindeverwaltung

Wir bitten die Verwaltung um Klärung, wer für das Verbotsschild „Durchfahrt Verboten“ (Schild 250 der StVO) vom Diemardener Kreisel weg in Richtung der landwirtschaftlichen Flächen zuständig ist. Darüber hinaus bitten wir dann auf eine Versetzung des Schildes hinzuwirken.
Begründung:
Das Schild befindet sich unmittelbar an der Ausfahrt aus dem Kreisel. Direkt dahinter befinden sich PKW-Stellplätze, die sowohl von Spaziergängern als auch von Käufern der „Blumen zum Selberpflücken“ genutzt werden. Diese dürfen derzeit diesen Weg bis zu den Stellplätzen eigentlich wegen des Schildes gar nicht befahren. Um eine rechtmäßige Nutzung zu ermöglichen, sollte der Weg bis dorthin ggf. als Privatweg geöffnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Müller
Fraktionsvorsitzender